Strafgesetzbuch (StGB) § 109 Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung (1) Wer sich oder einen anderen mit dessen Einwilligung durch Verstümmelung oder auf andere Weise zur Erfüllung der Wehrpflicht untauglich macht oder machen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft und dadurch Bestrebungen dient, die gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gerichtet sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. 2 Ausgenommen ist eine zur Unterrichtung der Öffentlichkeit im Rahmen der üblichen Presse- oder Funkberichterstattung ausgeübte Tätigkeit (1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar (1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
(1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann einer Gruppe oder, ohne mit einer Gruppe oder für eine solche zu handeln, als einzelner absichtlich bewirkt, daß im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes durch Störhandlungen 1 (1) Wer ein Wehrmittel oder eine Einrichtung oder Anlage, die ganz oder vorwiegend der Landesverteidigung oder dem Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren dient, unbefugt zerstört,.. 3(1) Wer ein Wehrmittel oder eine Einrichtung oder Anlage, die ganz oder vorwiegend der Landesverteidigung oder dem Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren dient, unbefugt zerstört, beschädigt, verändert, unbrauchbar macht oder beseitigt und dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die Schlagkraft der Truppe oder Menschenleben gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft Strafgesetzbuch (StGB) § 108e Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 109g StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, gegen die Landesverteidigung a) in den Fällen der §§ 109 und 109e bis 109g und b) in den Fällen der §§ 109a, 109d und 109h, wenn der Täter § 109k StGB Einziehung (vom 01.07.2017) eine Straftat nach den §§ 109d bis 109g begangen worden.
§ 109e StGB Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln (1) Wer ein Wehrmittel oder eine Einrichtung oder Anlage, die ganz oder vorwiegend der Landesverteidigung oder dem Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren dient, unbefugt zerstört, beschädigt, verändert, unbrauchbar macht oder beseitigt und dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die Schlagkraft der Truppe oder. (1) 1 Wer für eine Dienststelle, eine Partei oder eine andere Vereinigung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, für eine verbotene Vereinigung oder für einen ihrer Mittelsmänner 1. Nachrichten über Angelegenheiten der Landesverteidigung sammelt, 2 Handlungen, die den Tatbestand der §§ 109e, 305, 306 bis 306c, 307 bis 309, 313, 315, 315b, 316b, 316c Abs. 1 Nr. 2, der §§ 317... § 109i StGB Nebenfolgen... einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat nach den §§ 109e und 109f kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, die..
Sie sind hier: Start > Inhaltsverzeichnis StGB > §§ 109e bis 109g. Mail bei Änderungen . Strafgesetzbuch (StGB) neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1247 Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze 85 frühere Fassungen | wird in 882 Vorschriften zitiert. Besonderer Teil . Fünfter. Aber was die von der Leien da geschafft hat kann man schon ohne Weiteres unter § 109e StGB Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln einordnen. AKK führt die Tradition weiter. Die BW wurde so. § 109e StGB - Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln § 109f StGB - Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst § 109g StGB - Sicherheitsgefährdendes Abbilde § 109e StGB - Wer ein Wehrmittel oder eine Einrichtung oder Anlage, die ganz oder vorwiegend der Landesverteidigung oder dem Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren dient, unbefugt zerstört, beschädigt, verändert, unbrauchbar macht oder beseitigt und dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die Schlagkraft der Truppe oder Menschenleben gefährdet, wird mit. StGB § 109e < § 109d § 109f > Strafgesetzbuch. Ausfertigungsdatum: 15.05.1871 § 109e StGB Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln (1) Wer ein Wehrmittel oder eine Einrichtung oder Anlage, die ganz oder vorwiegend der Landesverteidigung oder dem Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren dient, unbefugt zerstört, beschädigt, verändert, unbrauchbar macht oder beseitigt und.
§ 109e StGB. Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln § 109f StGB. Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst § 109g StGB. Sicherheitsgefährdendes Abbilden [Impressum/Datenschutz]. §109e StGB: Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln. Teilen und helfen! Tweet (1) Wer ein Wehrmittel oder eine Einrichtung oder Anlage, die ganz oder vorwiegend der Landesverteidigung oder dem Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren dient, unbefugt zerstört, beschädigt, verändert, unbrauchbar macht oder beseitigt und dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die. § 109i StGB - Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat nach den §§ 109e und 109f kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das R.. Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst (1) Wer für eine Dienststelle, eine Partei oder eine andere Vereinigung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, für eine verbotene Vereinigung oder für einen ihrer Mittelsmänner 1. Nachrichten über Angelegenheiten der Landesverteidigung sammelt
Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat nach den §§ 109e und 109f kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, die Fähigkeit, Rechte aus.. Strafgesetzbuch (StGB) in den Fällen der §§ 109 und 109e bis 109g und. b) in den Fällen der §§ 109a, 109d und 109h, wenn der Täter Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat; 6. Straftaten gegen die persönliche Freiheit a) in den Fällen der §§ 234a und 241a, wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat Deutsche. Straftaten gegen die Landesverteidigung (§§ 109e bis 109g StGB), Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages (§§ 87, 89, 94 bis 96, 98 bis 100, 109e bis 109g StGBin Verbindung mit § 1 NATO-Truppen-Schutzgesetzes)
§ 109d StGB § 109d StGB. Störpropaganda gegen die Bundeswehr. Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871. Besonderer Teil. Fünfter Abschnitt. Straftaten gegen die Landesverteidigung . Paragraf 109d. Störpropaganda gegen die Bundeswehr [1. Januar 1975] 1 § 109d. 2 Störpropaganda gegen die Bundeswehr. 3 (1) Wer unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen tatsächlicher. § 109e StGB - Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln § 109f StGB - Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst § 109g StGB - Sicherheitsgefährdendes Abbilden § 109h StGB - Anwerben für.
§ 109e StGB siehe auch: § 109e StGB, Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln § 109f StGB siehe auch: § 109f StGB, Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst § 109g StGB siehe auch: § 109g StGB, Sicherheitsgefährdendes Abbilden § 109h StGB siehe auch: § 109h StGB, Anwerben für fremden Wehrdiens (1) Wer sich oder einen anderen mit dessen Einwilligung durch Verstümmelung oder auf andere Weise zur Erfüllung der Wehrpflicht untauglich macht oder machen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft für eine dieser Tätigkeiten anwirbt oder sie unterstützt und dadurch Bestrebungen dient, die gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gerichtet sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist § 109e StGB: Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln § 109f StGB: Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst § 109g: Sicherheitsgefährdendes Abbilden § 109h StGB: Anwerben für fremden Wehrdienst § 109i StGB: Nebenfolgen § 109k StGB: Einziehung § 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 113 StGB : Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 114 StGB: Tätlicher Angriff auf.
Zitatangaben (StGB) Periodikum: RGBl Zitatstelle: 1871, 127 Ausfertigung: 1871-05-15 Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322; Hinweise zum Zitieren . Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit § 109f StGB § 109f Abs. 1 StGB oder § 109f Abs. I StGB § 109f Abs. 2 StGB oder § 109f Abs. II StGB. Anwalt finde Beck'scher Online-Kommentar StGB § 109e Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln Valerius in BeckOK StGB § 109e | Ed. 3 - Juni 2007 | Stand: 01.06.200 § 5 StGB wurde mit Wirkung vom 19.4.2017 geändert durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben vom 11. April 2017 (BGBl. I S. 815). Zuvor hatte die Vorschrift folgenden Wortlaut: § 5 StGB Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezu gung (§§ 109e, 109f StGB i. V. m. 109i und § 45 Abs. 5 StGB) Gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 BWahlG führt der Ausschluss nach § 13 BWahlG zugleich zum Verlust des passiven Wahlrechts. Nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 BWahlG ist zudem nicht wählbar, wer infolge 11 Siehe auch: , Wählbarkeit und Mandatsverlust bei gerichtlicher Verurteilung (EZPWD-Anfrage), Wissenschaftliche Dienste des Deutsches. StGB zurück § 109f § 109e Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln (1) Wer ein Wehrmittel oder eine Einrichtung oder Anlage, die ganz oder vorwiegend der Landesverteidigung oder dem Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren dient, unbefugt zerstört, beschädigt, verändert, unbrauchbar macht oder beseitigt und dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die Schlagkraft.
§ 109e StGB, Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln § 109f StGB, Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst § 109g StGB, Sicherheitsgefährdendes Abbilden § 109h StGB, Anwerben für fremden Wehrdienst § 109i StGB, Nebenfolgen § 109k StGB, Einziehung § 110 StGB (weggefallen) § 111 StGB, Öffentliche Aufforderung zu Straftate C. § 109 StGB. Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung 91 D. § 17 WStG. Selbstverstümmelung 94 E. § 109a StGB. Wehrpflichtentziehung durch Täuschung 95 F. § 18 WStG. Dienstentziehung durch Täuschung 97 G. § 109d StGB. Störpropaganda gegen die Bundeswehr 98 H. § 109e StGB. Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln 10 § 109e Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln § 109f Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst § 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden § 109h Anwerben für fremden Wehrdienst § 109i Nebenfolgen § 109k Einziehung § 109d Störpropaganda gegen die Bundeswehr Überschrift Autor Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern. zum Seitenanfang. Dokument; Kommentierung: § 109d; Gesamtes Werk.
109e-109g StGB (Nr. 5a),. - die Aussagestraftatbestände der §§ 153-156 StGB (Nr. 10). Die in der Aufzählung genannten ersten vier Gruppen entstammen den in den ersten beiden Abschnitten des Besonderen Teils zusammengefaßten. Strafbestimmungen zum Schut Kostenlose Lieferung möglic
§ 108c StGB, Nebenfolgen § 108d StGB, Geltungsbereich § 108e StGB, Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern § 109 StGB, Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung § 109a StGB, Wehrpflichtentziehung durch Täuschung § 109b StGB (weggefallen) § 109c StGB (weggefallen) § 109d StGB, Störpropaganda gegen die Bundeswehr § 109e StGB, Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln Strafgesetzbuch § 109h StGB Anwerben für fremden Wehrdienst (1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft Initiativen zum besonderen Ehrenschutz von Soldaten (§ 134a RStGB [Notverordnung 1934]); Gesetzentwurf [1996] zu einem § 109e StGB (nicht Gesetz geworden) Die Abschaffung von § 103 StGB zum 1.1.201 Zitatangaben (StGB) Periodikum: RGBl Zitatstelle: 1871, 127 Ausfertigung: 1871-05-15 Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322; Hinweise zum Zitieren . Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit § 109a StGB § 109a Abs. 1 StGB oder § 109a Abs. I StGB § 109a Abs. 2 StGB oder § 109a Abs. II StGB. Anwalt finde B. von Arbeitsmitteln und Waren, der Entzug von Energie; strafbar als Agententätigkeit zu Sabotagezwecken (§ 87 StGB) als staatsgefährdende Sabotage (§ 88 StGB), Sabotage gegen öffentliche Betriebe (§§ 316b, 317 StGB) und Wehrmittelsabotage (§ 109e StGB). In der DDR war Sabotage ein Staatsverbrechen (§ 104 StGB), das als Irreführung oder Behinderung von Einrichtungen und Betrieben.
§ 109i StGB Nebenfolgen Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat nach den §§ 109e und 109f kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen (§ 45 Abs. 2 und 5) § 109d StGB, Störpropaganda gegen die Bundeswehr; Besonderer Teil → Fünfter Abschnitt - Straftaten gegen die Landesverteidigung (1) Wer unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen tatsächlicher Art, deren Verbreitung geeignet ist, die Tätigkeit der Bundeswehr zu stören, wider besseres Wissen zum Zwecke der Verbreitung aufstellt oder solche Behauptungen in Kenntnis ihrer Unwahrheit. Strafgesetzbuch (StGB) Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322; zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 1.3.2017 I 386 § 5 StGB Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug. Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden: 1. weggefallen. 2. Hochverrat (§§ 81 bis 83); 3. Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates a. Strafgesetzbuch (StGB) In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322) 109e: Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst: 109f: Sicherheitsgefährdendes Abbilden: 109g: Anwerben für fremden Wehrdienst: 109h: Nebenfolgen: 109i: Einziehung: 109k : Sechster Abschnitt : Widerstand gegen die Staatsgewalt (weggefallen) 110: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten: 111. § 109i StGB - Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat nach den §§ 109e und 109f kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen (§ 45 Abs. 2 und 5)
Bf 109E-4 - Weekend Edition / 1:48 von Eduard No.ED84153 für 15,20 (StGB) Vom 15.5.1871, RGBl. I S. 127 BGBl. III 450-2 In der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.1998, BGBl. I S. 3322 Zuletzt geändert durch Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15.12.2004, BGBl. I S. 3396, 3405 Änderungen seit dem 1.10.2000: geändert durch Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. § 109i StGB; Strafgesetzbuch; Allgemeiner Teil: Fünfter Abschnitt: Straftaten gegen die Landesverteidigung § 109i StGB Nebenfolgen. Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat nach den §§ 109e und 109f kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in. Anlagen - der Landesverteidigung 109e 5 ff. - feuergefährdete ~ 306 f 3 - militärische ~ 109g 7 - zum Schutz der Zivilbevölkerung 109e 6 ff. - Abwasserbehandlungs~ 327 17a - Beschädigung wichtiger ~ 321 2 ff. - Betreiben einer kern- technischen ~ 327 5 - Herstellen einer kerntech-nischen ~ 312 - Betrieb von ~ 325 6, 329 9, 17, 26 - betriebliche ~ 329 16 - Errichten v Bf 109E exhaust - Eduard - / 1:48 von Quickboost No.QB48942 für 4,05
§1 StGB: Keine Strafe ohne Gesetz §2 StGB: Zeitliche Geltung des StGB §3 StGB: Geltung für Inlandstaten §4 StGB: Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeuge §5 StGB: Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter §6 StGB: Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter §7 StGB: Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen §8 StGB: Zeit der Tat §9 StGB: Ort. §109e StGB: Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln §109f StGB: Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst §109g StGB: Sicherheitsgefährdendes Abbilden §109h StGB: Anwerben für fremden Wehrdienst §109i StGB: Nebenfolgen §109k StGB: Einziehung §110 StGB: (weggefallen) §111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten §112 StGB: (weggefallen) §113 StGB: Widerstand gegen.